- 1. Etage des Seniorenstift St. Marien: Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen mit Küche, Bad
- Serviceleistungen (Grund- und Wahlservice) sind verpflichtender Bestandteil des Mietvertrags und müssen zusätzlich zur Miete gezahlt werden
Grundservice (neben Betriebskosten/Telefonkosten/Internetanschluss) beinhaltet bspw.:
- 24 Stunden Hausnotrufsystem,
- Information, Beratung und Unterstützung in sozialen,hauswirtschaftlichen und organisatorischen Fragen,
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung,
- Fensterreinigung,
- Information und Vermittlung von Hilfsangeboten und Dienstleistern,
- Übernahme von kleinen Erledigungen, Einkäufen und Besorgungen,
- Herstellung von Kontakten zu Ärzten und Therapeuten usw.
Wahlservice beinhaltet bspw.:
- Büroservice,
- Begleitdienst
- hauswirtschaftliche Dienstleistungen usw.