Malteser Nachbarschaft - Servicestelle für Pflegebedürftige und ihre Nachbarn

Stammdaten
Ort:
Felixstraße 33
12099 Berlin
Tempelhof-Schöneberg / Tempelhof
Land Berlin
E-Mail:
malteser-nachbarschaft.berlin [at] malteser.org
Eigene Angaben des Anbieters:

Die Malteser Nachbarschaft unterstützt pflegebedürftige Menschen dabei, Hilfe durch bereits vertraute Personen aus dem eigenen Umfeld zu nutzen.

Wenn Sie zu Hause leben und einen Pflegegrad haben, steht Ihnen nach § 45b SGB XI ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zu. Wir bieten den passenden organisatorischen Rahmen, damit Nachbarn oder Bekannte, die Sie bereits unterstützen (z. B. beim Einkaufen oder bei Terminen), eine finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten können.

Wir beraten Sie persönlich, übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse und sorgen dafür, dass Ihre Helfenden kostenfrei geschult sowie haftpflicht- und unfallversichert sind.

Erreichbarkeit
Telefonische Erreichbarkeit:
Tag Zeitfenster
Mo: 9:00-16:00
Di: 9:00-16:00
Mi: 9:00-16:00
Do: 9:00-16:00
Fr: 9:00-16:00
Zusatzangaben Erreichbarkeit :
Falls wir gerade nicht erreichbar sind, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Öffentliche Verkehrsmittel
U-Bahn:
6 Alt-Tempelhof
Barrierefreiheit
Zugang:
barrierefrei
Ausstattung:
nicht bekannt
Zielgruppen
  • Berlinweit
  • Ehrenamtliche » Allgemein
    (bürgerschaftlch Engagierte, Freiwillige)
  • Kranke » Allgemein
    (Kranke)
  • Kranke » Demenz
    (Alzheimer, Gerontopsychiatrisch, Vergesslichkeit)
  • Kranke » Kinder und Jugendliche
  • Kranke » Psychisch und psychiatrisch
    (Kranke, Psychiatrisch, Psychisch, Psychisch Kranke)
  • Pflegebedürftige
    (Behinderungen, Pflegebedürftigkeit, ältere)
Leistungen
  • Anerkennung nach § 45a SGB XI/Entlastungsbetrag
  • Besuchsdienst » Häuslichkeit
  • Betreuung nach § 45b SGB XI » Einzeln
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
    (Ehrenamt)
  • Nachbarschaftshilfe
    (Ehrenamt, Ehrenamtliche, Freiwillige Hilfe, Helfer)
  • Pflege » Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Stand:
20.08.2026