Allgemeine Zuständigkeiten:
- Betreuung
- Grundbuch
- Info- und Rechtsantragsstelle
- Mediation
- Nachlass
- Verbraucherinsolvenzen
- Wohneigentum
- Zivilprozess
Erweiterte Zuständigkeit:
Im Amtsgericht Charlottenburg werden folgende Register geführt:
Handelsregister
Genossenschaftsregister
Partnerschaftsregister
Vereinsregister
Schiffsregister
Güterrechtsregister
Das Insolvenzgericht:
Für Insolvenzverfahren in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentrales Insolvenzgericht.
Allgemeine örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Charlottenburg ist für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig.
Zentrale Zuständigkeiten:
Das Handels-, Partnerschafts-, Vereins- und das Genossenschaftsregister für Berlin werden zentral beim Amtsgericht Charlottenburg – Registergericht – geführt. Darüber hinaus ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral für die Durchführung von Insolvenzverfahren mit Ausnahme der Verbraucherinsolvenzverfahren zuständig.